Digitalisierung der Streitbeilegung

Leitfaden für den Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland

Inzwischen sind viele Vorgänge und Handlung des Alltags digitalisiert. Bestellungen des täglichen Bedarfs werden online oder über Apps getätigt, Bankkonten können seit langer Zeit über das Internet eröffnet werden, Transportdienstleistungen sind in bestimmten Bereichen allein digital bestellbar. Digitale Zahlungsdienste sind allgegenwärtig, sei es im Internet, per Smartphone oder einem anderen digitalen Endgerät. Die Abwicklung derartiger Transaktionen ist in der überwiegenden Zahl der Fälle einfach, schnell und unkompliziert. Kommt es dabei allerdings zu Schwierigkeiten, so ist die Durchführung der entstandenen Rechtsstreitigkeiten häufig nicht ganz so einfach möglich. Grund hierfür sind die in Deutschland angebotenen Verfahren zur Streitbeilegung. Beispielsweise können viele Verfahren nicht digital durchgeführt werden und deren Auffinden ist häufig mit Schwierigkeiten verbunden. Der Beitrag wirft einen Blick auf die Potentiale und Rahmenbedingungen einer Digitalisierung der Streitbeilegung.

Ein Beitrag von Tamara Deichsel

In Deutschland sind Verfahren zur Streitbeilegung unterschiedlich geregelt. Es gibt viele Möglichkeiten, seinen Rechtsstreit auf verschiedene Arten und Weisen beizulegen. Angefangen vom klassischen Zivilprozess, über die Verbraucherstreitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), der Schiedsgerichtsbarkeit bis hin zu den Streitbeilegungsverfahren der Handelsplattformbetreiber wie eBay und PayPal.

Viele Streitbeilegungseinrichtungen haben den Schritt in die Digitalisierung bereits gewagt. Die Umsetzung steht dabei allerdings häufig noch am Anfang. Eine Ausnahme dazu bilden insbesondere die Streitbeilegungsverfahren der Handelsplattformbetreiber. Bei diesen können die Streitigkeiten über deren eigenen Websites mit Hilfe von Eingabemasken geschildert und vollständig abgewickelt werden. Bei PayPal erhält beispielsweise der Kunde, der die bezahlte Ware nicht erhalten hat, den Kaufpreis automatisch zurück, wenn sich Geld und Ware beim Verkäufer befinden und dieser nicht durch eine Versandbestätigung nachweisen kann, dass der Kunde die Ware erhalten haben muss. Im Ergebnis erfolgt sogar die Lösungsdurchsetzung automatisch ohne menschliche Beteiligung ohne lange Wartezeiten binnen kürzester Zeit.

Auch bei bei manchen Verbraucherschlichtungsstellen, wie bei der söp | Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (soep-online.de), lässt sich der Antrag auf Verbraucherstreitbeilegung mit Hilfe einer Eingabemaske stellen. Ebenso sind bei den Schiedsverfahren bereits einige Verfahrensschritte digitalisiert. Die Kommunikation erfolgt bei den bereits (teilweise) digitalisierten Verfahren häufig per E-Mail, Videokonferenzen haben sich bereits etabliert und zur Planung eines Termins kommen Abstimmungstools wie doodle zur Anwendung.

Die Zivilprozessordnung (ZPO) hat den Anschluss an die Digitalisierung bisher allerdings weitgehend verpasst. Zwar wurden mit dem Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr, dem Justizkommunikationsgesetz und dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten erste Schritte in die Richtung digitaler Zivilverfahren gewagt. Die Umsetzung wird allerdings noch Jahre dauern und es wurden damit auch nicht die Vorzüge der Digitalisierung genutzt, sondern vielmehr analoge Prozesse 1-zu-1 ins Digitale übertragen.

Neuen Schwung in die Digitalisierung des Zivilprozesses hat die Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs gebracht. In einem umfangreichen Diskussionspapier werden Vorschläge zur Digitalisierung des Zivilprozesses unterbreitet.

Leitfaden für die Digitalisierung der deutschen Streitbeilegungslandschaft

Dass eine Digitalisierung der gesamten deutschen Streitbeilegungslandschaft möglich ist, lege ich in meiner Dissertation „Digitalisierung der Streitbeilegung – Leitfaden für den Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland“ dar.

Zielsetzung und Vorgehensweise

Die Arbeit verfolgt das Ziel, einen Werkzeugkasten für die Digitalisierung der deutschen Streitbeilegungslandschaft herauszuarbeiten. Es soll ein einfacher, niederschwelliger Zugang zu diesen Verfahren und eine effektive, schnelle und ressourcenschonende Streitbeilegung erreicht werden. Zugleich soll das Gesamtkonzept aufzeigen, dass der bestehende Wettbewerb zwischen den verschiedenen Streitbeilegungsverfahren sich dazu nutzen lässt, dass diese voneinander und füreinander lernen. Den Weg zur Digitalisierung der Streitbeilegung sollten die einzelnen Verfahren gemeinsam beschreiten. Kernthese der Dissertation ist es, dass bestehende Streitbeilegungsverfahren als Test- und Experimentierfelder für die Umsetzung der digitalisierten Streitbeilegung dienen könnten.

Um das Ziel, ein Gesamtkonzept für die Digitalisierung der deutschen Streitbeilegungslandschaft zu erschaffen, zu erreichen, untersucht die Arbeit alle untersuchten Verfahren dahingehend, ob bei ihnen innerhalb der Sachverhaltsfeststellung, Kommunikation und Lösungsfindung technische Tools zum Einsatz kommen und ob sich durch eine geschickte Verknüpfung dieser Tools das gesamte Verfahren digitalisieren lässt. Zugleich werden die rechtlichen Grenzen bzw. Schranken bei dem Einsatz des jeweiligen Tools untersucht und ggf. Änderungsvorschläge der Normen unterbreitet, die dem Einsatz des jeweiligen Tools entgegenstehen.

Näher untersucht werden das zivilprozessuale Erkenntnisverfahren, das Güterichterverfahren (§ 278 Abs. 5 ZPO), der Urkundenprozess (§§ 592 ff. ZPO), das Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO), die Verbraucherstreitbeilegung nach dem VSBG, das Schiedsverfahren, die obligatorische Streitbeilegung (§ 15a EGZPO), die Mediation (MediationsG) und die Streitbeilegungsverfahren der Handelsplattformbetreiber.

Konzeptumsetzung

Ausgangspunkt des Gesamtkonzepts ist die Einführung von Online-Portalen, über welche die Streitbeilegungseinrichtungen mit den Verfahrensbeteiligten kommunizieren und alle für die Streitbeilegung benötigten Informationen austauschen können. Innerhalb dieser Online-Portale könnten zukünftig alle für die Streitbeilegung benötigten Instrumente integriert werden.

Für die Sachverhaltsfeststellung könnten zukünftig Eingabemasken innerhalb der Online-Portale zur Verfügung gestellt werden, wodurch der Parteivortrag formalisiert und standardisiert wird. Sicherlich werden Eingabemasken mit bzw. ohne vorgegebenen Antwortmöglichkeiten nicht für alle Streitigkeitsarten umsetzbar sein. Eine Orientierung für den Einsatz von Eingabemasken mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten könnten Legal-Tech-Inkassoanbieter und auch Verbraucherschlichtungsstellen bieten. Bei Letzteren können beispielsweise Streitigkeiten mit den Unternehmen der ÖPNV mit Hilfe von Eingabemasken geschildert werden.

Für derartige Streitigkeiten könnten zukünftig auch die Ziviljustiz Eingabemasken zur Verfügung stellen. Die auf diese Art und Weise übermittelten Informationen schaffen die Grundlage für den weiteren Verfahrensverlauf und die Basis für eine digitalisierte Streitbeilegung. Des Weiteren könnte auch das Beweisverfahren durch Algorithmen und KI unterstützt werden. Bei den Schiedsverfahren ist das e-Discovery-Verfahren, bei welchem Dokumente automatisch ausgewertet und zugeordnet werden, bereits etabliert (Hilgard, SchiedsVZ 2008, 122 f.). Des Weiteren könnte beispielsweise die Mimik der Zeugenaussage von einer KI analysiert und damit eine Art „Lügen-Detektor“ eingeführt werden. Zum Einsatz kommen könnte auch der Beweis durch elektronische Dokumente, wobei deren Authentizität und Integrität von einer KI überprüft werden könnte.

Die Kommunikation innerhalb der Verfahren könnte mit Hilfe von Legal Chatbots stattfinden, welche Fragen zum Verfahrensablauf beantworten. Denkbar sind zudem eine automatisierte Dokumentenerstellung und -auswertung, automatisierte Termin- und Fristenplanungstools und gestreamte Videoverhandlungen, in denen Wortprotokolle durch eine Software angefertigt werden. Gerade bei Schiedsverfahren werden Videoverhandlungen und Wortprotokolle schon eingesetzt (Gielen/Wahnschaffe, SchiedsVZ 2020, 257 ff.; Schäfer SchiedsVZ 2019, 195 ff.). Von deren Erfahrungen und Umsetzungen könnte die staatliche Justiz lernen. Auch Terminbestimmungen via Doodle sind dort bereits integriert und üblich (Schäfer SchiedsVZ 2019, 195 ff.).

Die Lösungsfindung könnte durch den Einsatz von sog. Blind-Bidding-Verfahren (wobei die streitenden Parteien blind Gebote abgeben), Crowd-Streitentscheidungen (wobei eine Jury über den Streitfall abstimmt) und durch die Unterstützung und Herbeiführung der Streitentscheidung durch Algorithmen und KI digitalisiert bzw. automatisiert werden. Bereits heute kommen in der Ziviljustiz Kosten-, Unterhalts- und Schmerzensgeldrechner zum Einsatz (Rollberg, Algorithmen in der Justiz, 2020, S. 198 f.). Diese und weitere Tools, wie beispielsweise automatisierte Zulässigkeitsprüfer, könnten die Richterinnen und Richter zukünftig (weiterhin) unterstützen.

Inwieweit solche Maßnahmen mit den rechtlichen Grenzen bzw. Schranken des deutschen Rechts vereinbar ist, wird im Rahmen der Dissertation näher untersucht. Des Weiteren wird thematisiert, ob die Streitentscheidung durch einen „robojudge“ herbeigeführt werden könnte. Dies wird sowohl auf technischer Ebene als auch auf verfassungsrechtlicher Ebene untersucht, wobei auf technischer Ebene betrachtet wird, ob sich juristische Methodik formalisieren lässt.
Um das Ergebnis vorwegzunehmen und damit verbundene Bedenken und Befürchtungen auszuschalten: im Rahmen der Ziviljustiz wird die Herbeiführung der Streitentscheidung durch Algorithmen und KI weder auf technischer Ebene möglich noch auf rechtlicher Ebene zulässig sein. Anders ist dies bei der Streitentscheidung im Rahmen der Verbraucherstreitbeilegung und der schiedsrechtlichen Verfahren. Deren Gestaltungsspielräume hinsichtlich der Verfahrensausgestaltung könnten für den Einsatz von Algorithmen und KI bei der Streitentscheidung genutzt werden. Die Lösungsfindung wird durch die Untersuchung des Einsatzes von predictive analytics, also mit der Vorhersage von Entscheidungen, geschlossen.

Fazit

Insgesamt ist festzustellen, dass die deutsche Streitbeilegungslandschaft digitalisiert und zum Teil auch automatisiert werden kann, auch wenn sicherlich nicht bei allen näher betrachteten Streitbeilegungsverfahren alle vorgestellten technischen Tools zum Einsatz kommen können. Aus meiner Sicht ist das gemeinsame Bestreiten des Weges ein zentraler Faktor für die erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung der deutschen Streitbeilegungslandschaft sein. Alle untersuchten Streitbeilegungsverfahren haben das Ziel, einen zivilrechtlichen Streit nachhaltig beizulegen. Um dieses Ziel zukünftig einfach, schnell, ressourcenschonend, attraktiv und an das aktuelle Zeitalter angepasst zu erreichen, wird eine Zusammenarbeit der Streitbeilegungseinrichtungen notwendig sein.

Published under licence CC BY-NC-ND. 

Nachtrag Juli 2022: Die Dissertationsschrift “Digitalisierung der Streitbeilegung – Der Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland” von Dr. Tamara Deichsel ist inzwischen im Nomos Verlag erschienen: https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/digitalisierung-der-streitbeilegung-id-104805/

This Blogpost was written by

Author

  • Tamara Deichsel

    Tamara Deichsel ist Doktorandin am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie der Universität Passau (Professor Dr. Thomas Riehm) und Rechtsreferendarin. Der Artikel befasst sich überblicksartig mit ihrem Dissertationsthema. Im Beitrag äußert sie ausschließlich ihre private Meinung zum Thema. Nachtrag 07/2022: Inzwischen ist die Dissertationsschrift im Nomos Verlag erschienen https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/digitalisierung-der-streitbeilegung-id-104805/

Tamara Deichsel Written by:

Tamara Deichsel ist Doktorandin am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie der Universität Passau (Professor Dr. Thomas Riehm) und Rechtsreferendarin. Der Artikel befasst sich überblicksartig mit ihrem Dissertationsthema. Im Beitrag äußert sie ausschließlich ihre private Meinung zum Thema. Nachtrag 07/2022: Inzwischen ist die Dissertationsschrift im Nomos Verlag erschienen https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/digitalisierung-der-streitbeilegung-id-104805/